Dieser Artikel behandelt die theologische, philosophische und juristische Bedeutung. Für weitere Bedeutungen siehe evtl. Tatsache (Begriffsklärung).
Eine Tatsache, auch Fakt oder Faktum (von lateinisch factum, „Gemachtes“, res facti; altgriechischπράγματα), ist je nach Auffassung ein wirklicher, nachweisbarer, bestehender, wahrer oder anerkannter Sachverhalt.